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Urteil über Namensrecht

Von: Gbowski

Eingeschränkte doppel-und dreifachkombination bei Namenswahl.

Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts können Bürger und Bürgerinnen Ihre Nachnamen nicht unendlich erweitern.
Das geltende Namensrecht bietet genug Spielraum für kreativität.


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